C.________ sprach davon, dass alle zusammen mit E.________ das Stützli etwas runter gelaufen seien (pag. 125, Z. 255 f.). In seiner ersten Einvernahme erzählte C.________, dass F.________ den Fahrer gefragt habe, «ob man in Basel so fahren würde. Weiter entschuldigte sich der Fahrer für den Stinkefinger. Er wollte keinen Ärger. Es war eine angeheizte Diskussion, ich hoffte einfach, dass niemand einem anderen etwas macht» (pag. 113, Z. 256 ff.). Aus diesen Schilderungen geht eindeutig hervor, dass C.________ das Gespräch selbst gehört haben muss. Er meinte zwar dann, dass er bei der Diskussion nicht alles mitbekommen habe (pag. 114, Z. 316), F.________ aber gesagt habe «gib