Die Kammer schliesst sich den kohärenten und stimmigen Ausführungen der Vorinstanz an. Es ist in Bezug auf C.________ noch zu ergänzen, dass dieser selbst zu Protokoll gegeben hat, dass er nicht annehme, dass E.________ ihnen das Geld einfach so gegeben hätte (pag. 126, Z. 299). Für die Kammer ist somit erstellt, dass E.________ die CHF 100.00 nicht freiwillig übergeben hat. 9.4. Was taten A.________, C.________ und G.________ während des Gesprächs zwischen F.________ und E.________?