Er gab bei seiner ersten Einvernahme zu Protokoll, dass alle vier aus dem Auto ausgestiegen und zum Subaru gegangen seien. Es seien jedoch glaublich A.________ und G.________ zuerst und dann F.________ und er hinterher gegangen (pag. 113, Z. 250 f.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestÃĪtigte er, dass alle vier ausgestiegen und zum Subaru gelaufen seien, diesmal waren jedoch A.________ und F.________ vorne, danach G.________ und er zuhinterst (pag. 125, Z. 253 ff.).