Es gilt in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes hinzuweisen: I.________ sprach bei seiner ersten Einvernahme kurz nach der Tat von vier Männern, welche hinter ihrem Fahrzeug gestanden seien (pag. 157, Z. 43). Erst gut zwei Monate später, bei der staatsanwaltlichen Einvernahme gab er zu Protokoll, dass es glaublich drei Personen waren, die ums Auto herum gestanden seien (pag. 164, Z. 181). In Bezug auf die Aussagen von I.________ ist festzuhalten, dass er unmittelbar nach dem Geschehen vom 19. Januar 2014 von vier Personen sprach.