Schliesslich erwähnte E.________ immer wieder, dass er in der Situation Angst gehabt habe (pag. 142, Z. 67 ff.; pag. 152, Z. 258; pag. 152, Z. 261 f.). Er habe richtig Panik gehabt (pag. 142, Z. 68 f.). In Anbetracht der – doch bereits seit einiger Zeit andauernden – beklemmenden Situation und der Tatsache, dass E.________ mehrere, ihm körperlich klar überlegene Personen gegenüber gestanden sind, ist verständlich und glaubhaft, dass er eine leicht verzerrte Wahrnehmung hatte. Folglich ist den Aussagen, wonach lediglich drei Personen bei ihm waren, nicht entscheidendes Gewicht zu geben. Es gilt in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes hinzuweisen: I._____