Präzisierend wird von der Kammer in Bezug auf die Positionen der Beteiligten, insbesondere der beiden Beschuldigten, Folgendes angefügt: E.________ gab in seiner ersten Einvernahme zu Protokoll, dass insgesamt drei Typen hinter seinem Auto gestanden seien. Er habe diese im Rückspiegel gesehen (pag. 143, Z. 77). Einer sei schliesslich zur Fahrertüre gekommen – dies sei glaublich der Fahrer des anderen Fahrzeugs gewesen (pag. 143, Z. 78 f.). Ein Anderer habe die Türe hinter dem Beifahrer aufgemacht und daraufhin sei H.________ geohrfeigt worden (pag. 143, Z. 80 ff.). Er – E.____