__ und/oder G.________ haben E.________ aufgefordert das Auto zu verlassen und sich zusammen mit ihnen, A.________ und C.________, vom Auto zu entfernen. Die Ausführungen der Vorinstanz hinsichtlich der erteilten Ohrfeige sind überzeugend. G.________ hat denn auch den Schuldspruch wegen Tätlichkeiten akzeptiert. Es kann folglich festgehalten werden, dass sich dieser Sachverhaltsabschnitt – wie von der Vorinstanz beschrieben – so abgespielt hat. Präzisierend wird von der Kammer in Bezug auf die Positionen der Beteiligten, insbesondere der beiden Beschuldigten, Folgendes angefügt: E.____