und C.________ mit zum Auto gegangen und nur ein bis zwei Meter von E.________ entfernt gestanden seien. Dies ergäbe sich insbesondere aus den Akten und den Umständen, dass sowohl A.________ als auch C.________ das Gespräch mit E.________ gehört hätten. Es sei schliesslich ruhig im Quartier gewesen und sie hätten nahe beieinander gestanden. Zudem sei anders als von C.________ geschildert, nicht lustig über das «Geld-Wegnehmen» gesprochen worden. Die Stimmung im Auto sei aggressiv gewesen und man habe den Anderen das Geld abnehmen wollen. C.________ und A.________ seien folglich als Mittäter zu behandeln.