__ abgesprochen worden. Es sei aber nicht abgesprochen worden, wie die Geldforderung zu stellen sei und mit welchen Mitteln diese allenfalls durchgesetzt werde. Sowohl C.________ als auch A.________ hätten beim vorliegenden Tatgeschehen nur eine passive Rolle gespielt und keinen Vorsatz hinsichtlich der gewaltsamen Geldforderung gehabt (pag. 544, S. 29 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 8.3. Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft bringt dagegen vor (pag. 687 ff.), dass im Fahrzeug des F.________ eine aggressive und hässige Stimmung geherrscht habe.