8. Bestrittener Sachverhalt 8.1. Beweismittel Dem Gericht liegen diverse objektive Beweismittel (Anzeigerapport und sichergestellte Gegenstände) vor. Es wird auf die entsprechenden Aktenzeichen und Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Anzeigerapport pag. 19 ff.; Sicherstellungen pag. 167 ff.; Beschlagnahme pag. 173 ff.; pag. 531 f., S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Des Weiteren liegen zahlreiche subjektive Beweismittel in Form von Aussagen des rechtskräftig verurteilten F.________ (pag. 55 ff.; pag. 63 ff.; pag. 470 ff.), des Beschuldigten A.__