__ in seiner ersten Einvernahme bestätigt hat – schlicht nicht möglich. Der unbestrittene Sachverhalt ist folglich wie folgt zu ergänzen: F.________ parkierte den VW Passat neben dem Gebäude vorne an der Strasse (Worbstrasse Nr. 25/27). E.________ hingegen stellte seinen Wagen hinten im Quartier seitlich der Garagenboxen (Richtung Hirschweid, Worbstrasse Nr. 29) ab. Die beiden Fahrzeuge befanden sich folglich zirka 40 Meter voneinander entfernt.