104, Z. 215). C.________ sprach bei seiner ersten Einvernahme davon, dass der VW Passat eingangs der Strasse parkiert wurde und sie dann etwa 150 bis 200 Meter zu Fuss in die Strasse zum Subaru gelaufen seien. Es habe links einen Wohnblock und rechts Einfamilienhäuser gehabt (pag. 114, Z. 268 ff.). Später bezeichnete er den Standpunkt für den VW Passat wiederum vorne bei der Strasse und jenen des Subaru Imprezas hinten im Quartier bei einer Betonwand (pag. 125, Z. 248 f.). In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse (vgl. Google Maps, pag. 82) ist folglich in Ergänzung der Ausführungen der Vorinstanz erstellt, dass der Abstand