__ zum Subaru. G.________ öffnete gemäss Anklageschrift die hintere rechte Türe des Subaru und verabreichte den dort sitzenden H.________ eine Ohrfeige. F.________ und/oder G.________ forderten den Privatkläger anschliessen auf, den Subaru zu verlassen und sich zusammen mit den vier Beschuldigten von diesem zu entfernen. Die beiden Mitinsassen des Privatklägers blieben im Subaru, resp. in dessen Nähe. F.________ und/oder G.________ forderten E.________ auf, sich für sein Fahrverhalten zu entschuldigen und erklärten, sie hätten sonst Schlagstöcke und Schlagringe im Auto, um die Sache anders zu regeln, wenn er nicht mache, was sie wollten