II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwurf gemäss Anklageschrift/Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat den Vorwurf gemäss Ziff. C und D. der Anklageschrift (Raub zum Nachteil von E.________) zusammengefasst korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (vgl. pag. 530, S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auch auf die weitergehenden Ausführungen der Vorinstanz zum unbestrittenen und bestrittenen Sachverhalt kann mit nachstehenden Präzisierungen zum unbestrittenen Sachverhalt verwiesen werden (pag. 531 ff, S. 16 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).