«Herr A.________ sei unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung freizusprechen von der Anschuldigung des Raubes, angeblich gemeinsam begangen mit F.________, G.________ und C.________, am 19. Januar 2014 in Rubigen, Worbstrasse 25/27, z.N. von E.________.» 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Mai 2015 wurde betreffend die Beschuldigten C.________ und A.________ von der Staatsanwaltschaft