C.________, vgt., sei frei zu sprechen vom Vorwurf des Raubes, angeblich begangen am 19.01.2014 in Rubigen, Worbstrasse 25/27, zN von E.________, unter Auferlegung der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die entstandenen erst- und zweitinstanzlichen Verteidigungskosten in richterlich zu bestimmender Höhe sowie unter Ausrichtung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 500.00. III. Im Weiteren sei zu verfügen: