___ und A.________ bzw. C.________, sowie die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von je 11 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (pag. 616 ff.). Mit Beschluss vom 19. August 2015 wurde das Verfahren betreffend F.________ und G.________ infolge Rückzug der Berufung als erledigt abgeschrieben (pag. 624 ff.). Die entsprechenden Frei- und Schuldsprüche sind in Rechtskraft erwachsen. Seitens der Verteidigungen von A._