von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 19.01.2014 in Rubigen, zum Nachteil von E.________, gemeinsam mit F.________, G.________ und C.________; 4 unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (20% der gesamten Verfahrenskosten), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘650.00 und Auslagen von CHF 115.80, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘765.80, an den Kanton Bern.