unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (20 % der gesamten Verfahrenskosten), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘650.00 und Auslagen von CHF 115.80, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘765.80, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 1'350.00 Auftritt Staatsanwältin an HV CHF 400.00 Kosten des Gerichts (exkl. schriftl. Begründung) CHF 900.00 Total CHF 2'650.00 Die Auslagen setzen sich zusammen aus: