Die Kammer verurteilt den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Diese Strafe hat der Beschuldigte noch nicht vollständig verbüsst. Die Anordnung von Sicherheitshaft bis zum Übertritt in den Strafvollzug ist deshalb verhältnismässig. 2. Für das Verfahren vor oberer Instanz wird ein Fünftel der Verfahrenskosten von total CHF 5‘840.40, ausmachend CHF 1‘168.10, ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen. 3. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt C.________ wurde mit Verfügung vom 17.02.2015 auf CHF 10‘854.00