1. Das Widerrufsverfahren betreffend das Strafmandat des Untersuchungsrichteramts IV Berner Oberland vom 19.12.2010 wird eingestellt. 2. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 21.06.2011 für eine Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 90.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für die beiden Widerrufsverfahren, ausmachend CHF 300.00, werden A.________ auferlegt.