Das Widerrufsverfahren betreffend das Strafmandat des Untersuchungsrichteramts IV Berner Oberland vom 19. Dezember 2010 wird eingestellt. In Anbetracht der vorliegend zu beurteilenden Tat und gestützt auf das forensischpsychiatrische Gutachten vom 20. Dezember 2013 ist die Legalprognose des Beschuldigten als eher ungünstig zu bezeichnen. Das Gutachten hielt fest, beim Beschuldigten müsse das Risiko für erneute Gewaltdelikte unbehandelt als hoch beurteilt werden (Bd. III, pag. 691). Unbehandelt seien insbesondere impulsive Gewaltdelikte mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten (Bd. III, pag.