6B_1048/2010 vom 6. Juni 2011 E. 4.2.2 und 5.2). Der Beschuldigte wurde mit Strafmandat des Untersuchungsrichteramts IV Berner Oberland vom 19. Dezember 2010 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 20.00 sowie mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 21. Juni 2011 wegen Drohung und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf je zwei Jahre festgelegt (Bd. V, pag. 1538). Der Beschuldigte beging die vorliegend zu beurteilenden Delikte während der Probezeit des Strafmandats vom 19. Dezember 2010 und des Urteils vom 21. Juni