Hinzu kommt, dass der Beschuldigte seit längerer Zeit symptomfrei ist, dies obwohl er die Medikamente bereits im September 2014 abgesetzt hat. Eine eindeutige Zustandsverschlechterung ist gemäss Dr. M.________ medizinisch nicht ausreichend belegt (Bd. V, pag. 1404 f.). Im Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 1. März 2016 wird der Beschuldigte als vernünftiger und unproblematischer Insasse beschrieben, welcher im täglichen Umgang ein gutes Verhalten zeige. Es seien keine besonderen Vorkommnisse verzeichnet (Bd. V, pag.