Es ist zu erwarten, dass sich an der Haltung des Beschuldigten, jegliche therapeutischen Bemühungen zu verweigern, auch in den nächsten Monaten nichts ändern wird. Selbst wenn es gelingen würde, den Beschuldigten in eine Massnahmeninstitution einzuweisen, ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte in dieser Institution die Medikamente einnehmen würde. Die Empfehlungen im Gutachten vom 20. Dezember 2013 sind deshalb heute nicht mehr umsetzbar. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte seit längerer Zeit symptomfrei ist, dies obwohl er die Medikamente bereits im September 2014 abgesetzt hat.