1360 ff., pag. 1367). Mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 teilte die ASMV mit, dass der Beschuldigte am 21. Oktober 2015 in der Klinik Königsfelden hätte aufgenommen werden können. Er habe jedoch den Transport in die Klinik konsequent verweigert und dadurch eine Verlegung verunmöglicht. Angesichts der anhaltenden Verweigerungshaltung des Beschuldigten sowie seiner nicht vorhandenen Therapiewilligkeit sehe die ASMV keine Möglichkeit, den Beschuldigten im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs in eine Massnahmeninstitution einzuweisen (Bd. V, pag.