1361 f.) sei eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten auf der Therapieabteilung der Anstalten Thorberg aktuell nicht mehr möglich. Seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte zunächst die Gespräche mit seinem Einzeltherapeuten, im weiteren Verlauf auch jene mit der Bezugsperson und die Teilnahme an stationsinternen Gruppen verweigert. Er bekunde ein sehr grosses Misstrauen dem gesamten therapeutischen Team gegenüber. Die Äusserungen des Beschuldigten seien teilweise paranoid gefärbt (Bd. V, pag. 1361). 22.4 Bericht von Dr. M.________ vom 26. Mai 2015 Dr. M.