Das Misstrauen des Beschuldigten gegenüber seinen Therapeuten ist aufgrund der unterschiedlichen Therapieverlaufsberichte zumindest teilweise nachvollziehbar. Gemäss dem Bericht der Anstalten Thorberg an die ASMV vom 29. April 2015 (Bd. V, pag. 1361 f.) sei eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten auf der Therapieabteilung der Anstalten Thorberg aktuell nicht mehr möglich.