1191 ff.) hätten bis heute keine eindeutigen Symptome einer schizoaffektiven Störung festgestellt werden können. Die ihm Gutachten aufgeführten Symptome (Wahrnehmungsstörungen, akustische Halluzinationen, stereotype Bewegungen, Affektlabilität, verminderter Antrieb, motorische Ruhelosigkeit, wechselnde depressive Stimmung), welche zur Diagnose geführt hätten, seien bis auf bestimmte Auffälligkeiten im formalen Gedankengang und dem auffällig anmutenden Gemütszustand aktuell nicht zu beobachten. Seit einigen Wochen habe beim Beschuldigten jedoch ein zunehmendes Misstrauen festgestellt werden können. Weiter seien eine Wahrnehmungsverzerrung und Umständlichkeit im formalen Gedan-