(d.h, wie zuverlässig und gewillt er sei, die entsprechenden Medikamente einzunehmen). Diese sei derzeit aufgrund einer unzureichenden Krankheitseinsicht nicht gegeben. An der Empfehlung im Gutachten, dass eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik angezeigt sei, werde festgehalten (Bd. IV, pag. 1100). Gemäss einem weiteren Therapieverlaufsbericht des FPD vom 18. März 2015 (Bd. IV, pag. 1191 ff.) hätten bis heute keine eindeutigen Symptome einer schizoaffektiven Störung festgestellt werden können.