Es werde vermutet, dass der Beschuldigte das ihm verschriebene Medikament seit ca. September 2014 eigenhändig abgesetzt habe. Nach einer symptomfreien Phase, wie dies häufig nach dem Absetzen der antipsychotischen Medikation gesehen werde, komme es derzeit wieder zu beginnenden Symptomen der Erkrankung (Misstrauen, Wahrnehmungsverzerrung, Umständlichkeit im formalen Gedankengang (Bd. IV, pag. 1099). Der Beschuldigte sei derzeit nicht bereit, die dringend benötigte Medikation weiter einzunehmen, da er sich nicht als krank empfinde. Für die bisherigen psychoedukativen Bemühungen habe er sich nicht zugänglich gezeigt. Hier sei weitere Arbeit erforderlich.