Das Setting müsse eine enge psychosoziale Begleitung, die gesicherte und kontrollierte Medikationsabgabe, sowie die fortlaufende Monitorisierung des psychopathologischen Zustands des Beschuldigten beinhalten, damit im Falle einer Verschlechterung frühzeitig Massnahmen zur Behandlung ergriffen werden könnten. Der Behandlungserfolg hänge einerseits von der regelmässigen Medikamenteneinnahme und andererseits von der psychosozialen Stabilität ab (Bd. III, pag. 692, pag.