Aufgrund der episodisch bzw. phasisch verlaufenden Krankheit, die eine schwere Störung der Integrität der Person zur Folge habe und der im Gutachten erwähnten Risikofaktoren, benötige der Beschuldigte ein strukturiertes Setting mit viel supportiver und lebenspraktischer Unterstützung. Das Setting müsse eine enge psychosoziale Begleitung, die gesicherte und kontrollierte Medikationsabgabe, sowie die fortlaufende Monitorisierung des psychopathologischen Zustands des Beschuldigten beinhalten, damit im Falle einer Verschlechterung frühzeitig Massnahmen zur Behandlung ergriffen werden könnten.