Der Hypothese 2 folgend steht die zu beurteilende Tat in engem Zusammenhang mit der schizoaffektiven Störung (Bd. III, pag. 692). 22.2 Gutachten des FPD vom 20. Dezember 2013 Zur Risikoeinschätzung hält das Gutachten fest, beim Beschuldigten müsse das Risiko für erneute Gewaltdelikte unbehandelt als hoch beurteilt werden, insbesondere da bei der zu beurteilenden Tat noch nicht einmal eine klinisch vollständig zutage getretene Symptomatik der Grunderkrankung vorgelegen habe (Bd. III, pag. 691). Unbehandelt seien insbesondere impulsive Gewaltdelikte mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten (Bd. III, pag.