Die Kammer erachtet hierfür eine Reduktion der Strafe um 12 Monate auf 15 Monate als angemessen. 19.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist insgesamt als leicht zu bewerten. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für das hypothetisch vollendete Delikt eine Strafe von 15 Monaten als angemessen. 19.4 Strafmilderung zufolge Versuch Die Stiche in den Brustbereich von G.________ hätten ohne Weiteres zu einer schweren wenn nicht sogar tödlichen Verletzung führen können. Die tatsächlichen Folgen der Tat waren bei ihm jedoch weit weniger schwerwiegend als bei D.________.