51 19. Asperation: versuchte schwere Körperverletzung z.N. von G.________ 19.1 Objektive Tatkomponenten a) Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts G.________ erlitt zwei Verletzungen im Brustbereich, wobei die obere Muskelschicht durchtrennt wurde. Tiefer gelegene Strukturen, wichtige Gefässe und Organe wurden hingegen nicht verletzt. Ferner erlitt G.________ zwei Schnittwunden an der linken Hand, wobei keine Sehnen durchtrennt wurden. Es bestand keine Lebensgefahr und G._____