___ eventualvorsätzlich, was sich wiederum erheblich strafmindernd auswirkt. Die Kammer erachtet hierfür eine Reduktion der Strafe um 9 Monate (¼) auf 27 Monate als angemessen. b) Beweggründe Hinsichtlich der Beweggründe kann auf die Ausführungen betreffend D.________ verwiesen werden (vgl. Ziff. IV. 17.2 vorne). Die Beweggründe wirken sich neutral aus.