Früher habe er mehr Vertrauen gegenüber den Menschen gehabt. Heute getraue er sich nicht mehr, sich in eine Gruppe von Leuten zu begeben, z.B. am Bahnhof (Bd. IV, pag. 1123 Z. 5 ff.). Mit Blick auf die tatsächlich erlittene Verletzung ist zwar von einer kosmetischen Beeinträchtigung auszugehen, die durchaus auch psychisch belastend sein kann. Es wurden aber keine Nerven oder Gesichtsmuskeln tangiert und die Mimik ist nicht beeinträchtigt, womit die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts noch leicht wiegt.