47 b) Beweggründe Das Beweisverfahren hat ergeben, dass sich der Beschuldigte bedroht fühlte und auch eine Bedrohungslage für seine Freundin verspürte. Er befand sich in einer Stress- bzw. Drucksituation und handelte aus Angst. Der Beschuldigte behändigte das Messer und öffnete die Türe um die Bedrohung abzuwenden. Er wollte sich und seine Freundin schützen und den Privatklägern Angst machen, damit sie verschwinden. Dass zudem eine gewisse Kränkung und Beleidigung mitschwangen, lässt sich nicht ganz ausschliessen.