45 zwei Verletzungen am Oberkörper und zwei Schnittwunden an der linken Hand. Bei den Wunden an der Brust wurde die obere Muskelschicht durchtrennt, tiefer gelegene Strukturen, wichtige Gefässe und Organe wurden jedoch nicht verletzt. An der linken Hand wurden keine Sehnen durchtrennt. G.________ befand sich gemäss dem Gutachten des IRM nicht in Lebensgefahr (Bd. II pag. 454 ff.). Eine schwere Körperverletzung liegt damit nicht vor.