42 Die vom Beschuldigten begangene Sorgfaltspflichtverletzung wiegt schwer. Er stach in einer dynamischen Auseinandersetzung mit einem Messer, das eine Klingenlänge von 201 mm aufwies, unkontrolliert in den Bauch von D.________. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss dabei in aller Regel mit schweren Verletzungen gerechnet werden. Das Risiko einer tödlichen Verletzung ist generell als hoch einzustufen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_808/2013 vom 19. Mai 2014 E. 2.3 mit Hinweis).