Gestützt auf das Beweisverfahren ist erstellt, dass der Beschuldigte mit dem Messer auf den Bauch von D.________ einstach. Der Privatkläger erlitt eine insgesamt ca. 10 cm lange Stich-/ Schnittverletzung mit durchdringender Verletzung der Leber, des Magens und der Bauchspeicheldrüse. Wie bereits festgehalten, kam es zu einem deutlichen Blutverlust und der Privatkläger musste notfallmässig operiert werden. Diese Verletzung ist als potentiell lebensgefährlich einzustufen, da sie ohne die unmittelbare medizinische Behandlung nach gängiger klinischer Erfahrung durchaus zum Tod des Opfers hätte führen können (Bd. II pag.