D.________ erlitt bei dieser Auseinandersetzung an den Oberarmen, im Brust- und Bauchbereich sowie am Oberschenkel rechts Stich- und Schnittverletzungen, unter anderem eine insgesamt 10 cm lange Durchtrennung der Haut mit Verletzungen der Leber, des Magens und der Bauchspeicheldrüse, wobei diese Verletzung als potentiell lebensgefährlich einzustufen ist, da sie ohne unmittelbare medizinische Behandlung zum Tod hätte führen können. F.________ erlitt eine über die linke Wange, diagonal vom Ohr bis zum Kinn reichende Exkoriation von 9 cm Länge und G._____