_ reagierte hysterisch. Der Beschuldigte sah in der Videokamera etwas in der Hand eines Privatklägers, von dem er glaubte, es könnte ein Messer sein (auch wenn beweismässig erstellt ist, dass keiner der Privatkläger ein Messer auf sich trug). Zudem befürchtete der Beschuldigte, die Privatkläger könnten in die Wohnung eindringen. Der Beschuldigte behändigte deshalb in der Küche ein Messer mit einer Gesamtlänge von 337 mm und einer Klingenlänge von 201 mm und ging damit zur Türe. Er öffnete die Türe und ging mit dem Messer in der Hand sogleich auf die drei Privatkläger los.