Kurze Zeit später gingen die Privatkläger zielgerichtet in das Gebäude zurück und klingelten erneut bei der Wohnung der Freundin des Beschuldigten. Es ist davon auszugehen, dass die Privatkläger gekränkt waren und die vorherige Auseinandersetzung nicht auf sich sitzen lassen wollten. Sie schlugen mit den Fäusten gegen die Türe und traten mit den Füssen dagegen. Für den Beschuldigten und seine Freundin, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung befanden, war die Situation bedrohlich. J.________ reagierte hysterisch.