Die Privatkläger gingen zunächst in den zweiten, dritten und vierten Stock und klingelten an den Türen. F.________ und G.________ waren an diesem Abend erheblich alkoholisiert und in ihrem Blut konnte THC festgestellt werden. Die Privatkläger waren im Treppenhaus laut. Sie machten obszöne Gesten in die Kamera und rissen zumindest einen Kleber ab. Als ihnen niemand die Türe aufmachte, gingen die Privatkläger wieder in den zweiten Stock und klingelten bei der Freundin des Beschuldigten, J.________. Der Beschuldigte öffnete die Türe und forderte sie auf, wegzugehen.