Dadurch wird der Aggressionsdurchbruch des Beschuldigten am 17. Oktober 2012 erklärbar. Gestützt auf das Gutachten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte, ohne sich die Konsequenzen seines Handelns zu überlegen, in der Situation der panisch schreienden Freundin und der Angreifer vor der Tür, seine Affekte und Impulse nur noch eingeschränkt kontrollieren und steuern konnte (vgl. Bd. III, pag. 688).