keit zur Realitätsprüfung, ferner seine Impulskontrolle und auch seine gestörten Denk- und Entscheidungsprozesse. Dies habe sich so ausgewirkt, dass der Beschuldigte, ohne sich die Konsequenzen seines Handelns zu überlegen, in der Situation der panisch schreienden Partnerin und der Angreifer vor der Tür, seine Affekte und Impulse nur noch eingeschränkt habe kontrollieren und steuern können (Bd. III, pag. 688).