Es gebe keinerlei dokumentierte psychotische Symptomatik, vor dem 23. Oktober 2012 (Eintritt in die Bewachungsstation des Inselspitals, Bd. III, pag. 686). Bei der Hypothese 2 müsse in Bezug auf das Tatgeschehen vom 17. Oktober 2012 aufgrund klinischer Erfahrung davon ausgegangen werden, dass bereits präpsychotische Veränderungen vorgelegen hätten, auch wenn sich diese weder fremdanamnestisch noch eigenanamnestisch belegen liessen.