worden (Bd. III, pag. 687). Für diese Hypothese spreche, dass keine vorbestehende manifeste psychische Störung dokumentiert sei und sich auch keine manifesten psychotischen Zeichen wie Wahn, Stimmenhören, formalgedankliche Störungen oder Ich-Störungen im Vorfeld eruieren liessen. In der Tatmotivation würden sich keine wahngeleiteten Gedanken oder psychotisches Erleben zeigen. Es gebe keinerlei dokumentierte psychotische Symptomatik, vor dem 23. Oktober 2012 (Eintritt in die Bewachungsstation des Inselspitals, Bd. III, pag.